Die AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, welche mit der KC Kuratli-Collection AG (KURATLI) eingegangen werden. KURATLI anerkennt keine entgegenstehenden Bestellbedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen der Vertragspartner. Wer bei KURATLI Waren bestellt, unterwirft sich diesen AGB und erklärt sich ausdrücklich einverstanden mit deren Inhalt.
Gegenstand vertraglicher Vereinbarungen mit KURATLI bildet in der Regel die Lieferung von Werbemitteln jeder Art durch KURATLI. Solche Vereinbarungen stellen normalerweise Kaufverträge im Sinn des Schweizerischen Obligationenrechts dar und unterstehen den entsprechenden Bestimmungen, soweit in diesen AGB oder in entsprechenden individuellen Verträgen nicht anderweitige Regelungen getroffen werden. Dasselbe gilt für den Fall, dass ausnahmsweise Kommissionsgeschäfte abgeschlossen, Aufträge erteilt oder andere Vereinbarungen getroffen werden. KURATLI ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung berechtigt, nach eigenem Gutdünken bei der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen, Unterlieferanten, Unterbeauftragte usw., ob Angestellte von KURATLI oder Drittpersonen, heranzuziehen.
Mündliche Absprachen sind nur dann bindend, wenn sie von KURATLI schriftlich bestätigt werden. Dasselbe gilt für Änderungen und Ergänzungen bereits bestehender schriftlicher Vereinbarungen.
Lieferfristen und -termine sind für KURATLI nur bindend, wenn sie schriftlich festgehalten und von KURATLI verbindlich bestätigt werden. Für den Fall, dass KURATLI von ihm bestätigte Lieferfristen oder -termine aus von KURATLI zu vertretenden Gründen nicht einhält, ist vom Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung anzusetzen. Innert dieser Nachfrist hat KURATLI die Möglichkeit, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten. Tritt KURATLI innert der Nachfrist nicht vom Vertrag zurück und erfüllt ihn auch nicht, hat der Vertragspartner seinerseits das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere aus mittelbarem oder Drittschaden, bestehen nicht. Vom Vertragspartner oder durch höhere Gewalt usw. verursachte Liefer- oder Terminverzögerungen berechtigen den Vertragspartner nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Artikeln mit Werbeeindruck gelten Mehr- oder Minder-Lieferungen um ±10 Prozent als Branchenusanz.
Ergib t sich aus der vertraglichen Vereinbarung mit KURATLI oder aus den Umständen eine Mitwirkungspflicht des Vertragspartners (z.B. Bereitstellen von Druckvorlagen usw.), hat der Vertragspartner KURATLI den Mehraufwand gesondert zu vergüten, welcher durch mangelnde oder nicht richtige Erfüllung der Mitwirkungspflicht entsteht. Sollte die Vertragserfüllung KURATLI mangels Unterstützung durch den Vertragspartner unmöglich werden, kann KURATLI vom Vertrag zurücktreten und Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen und Auslagen sowie des entgangenen Gewinns verlangen.
Der Versand erfolgt ab Lager KURATLI auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners. Offene Mängel sind vom Vertragspartner innert 8 Arbeitstagen seit Erhalt der Ware, versteckte Mängel innert 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung bei KUBATLI zu rügen.
Preisabsprachen, Vereinbarungen über Rabatte und Skonti usw. sind nur dann bindend, wenn sie von KURATLI schriftlich bestätigt werden. Mangels konkreter Preisabsprachen gelten die aus KURATLIS Preislisten ersichtlichen Preise, allenfalls die üblichen Marktpreise. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Die Zahlungsfrist beträgt üblicherweise 30 Tage. Nach ihrem Ablauf fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an, ohne dass es einer Mahnung bedürfte. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist KURATLI berechtigt, die Erfüllung später eingegangener Verpflichtungen zu verweigern und weitere Lieferungen von Vorauszahlungen abhängig zu machen.
Zahlungen des Vertragspartners werden zuerst auf dessen älteste Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist KURATLI berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur mit Zustimmung von KURATLI oder bei Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils zulässig.
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen KURATLIS gegen den Vertragspartner (einschliesslich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), bleibt die ausgelieferte Ware Eigentum KURATLIS. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist KURATLI berechtigt, bereits ausgelieferte Ware zurückzuverlangen. Eine allfällige Rücknahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar und entbindet den Vertragspartner nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten.
KURATLI überträgt allfällige Drittgarantien auf den Vertragspartner. Jede weitere Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, wird ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich möglich ist. Dies gilt insbesondere auch für mittelbaren und Drittschaden. Bei verspäteter Mängelrüge (vgl. Ziff. 6 Abs. 2) verwirken die Garantieansprüche.
Auf alle mit KURATLI abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Streitigkeiten aus diesen Verträgen werden von den schweizerischen Gerichten am Sitz von KURATLI beurteilt. KURATLI anerkennt keine anderslautenden Gerichtsstandsvereinbarungen seiner jeweiligen Vertragspartner.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtlich unwirksam sein, werden sie durch dem Sinne nach identischen oder möglichst ähnliche Bestimmungen ersetzt. Einzelne rechtlich unwirksame Bestimmungen beeinträchtigen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen dieses Online-Shops
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